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Wandel der Kirche im Mittelpunkt
Kreissynode tagte in Rüttenscheid
Essen, 13.06.2026. Zu ihrer 37. ordentlichen Tagung ist die Kreissynode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Essen, am Wochenende (12./13. Juni) im Gemeindezentrum an der Reformationskirche in Rüttenscheid zusammengetreten. Schwerpunkt der Beratungen war der Wandelprozess der Evangelischen Kirche in Essen.
GOTTESDIENSTPREIS FÜR PFARRERIN ANNE-BERIT FASTENRATH
Die Synode begann am Freitag mit einem Abendmahlsgottesdienst, den ein Team von Prädikatinnen und Prädikanten aus dem Kirchenkreis Essen vorbereitet hatte. Direkt im Anschluss folgte ein besonderer Moment: Unter „Standing Ovations“ der Synodalen überreichte Pastor Stefan Goldschmidt von der Karl Bernhard Ritter Stiftung einen der beiden Gottesdienstpreise 2025 an Pfarrerin Anne-Berit Fastenrath aus der Evangelischen Emmaus-Gemeinde Essen (unser Foto).
Bei ihrer Segnungsfeier zum Valentinstag sei es der Theologin gelungen, eine Verbindung zwischen biblischen Liebesgeschichten und heutigen Lovestorys herzustellen, heißt es in der Begründung der Jury. Mit den dadurch entstandenen Gänsehaut-Momenten habe sie die rund 50 Anwesenden zutiefst berührt. Die Laudatio hielt Pfarrer Dr. Frank Peters, Kirchenrat der Evangelischen Kirche im Rheinland.
THEMEN AM FREITAGABEND
Weitere Themen am Freitagabend waren die turnusmäßigen Berichte aus den Gemeindeübergreifenden Diensten, Einrichtungen und Projekten, die Erweiterung des Schutzkonzeptes des Kirchenkreises Essen um ein umfassendes Awareness-Konzept inklusive der Bildung eines Awareness-Teams für die Kreissynoden, die aktuelle Situation bei der Krankenhaus-Seelsorge – hier wurde eine kreiskirchliche Pfarrstelle, die bislang allein der Klinikseelsorge gewidmet war, mit dem Projekt „Lebensspuren begleiten – Aus- und Fortbildung für Ehrenamtliche in der Seelsorge“ verbunden, die Planungen für eine Essener Beteiligung am Kirchentag in Düsseldorf (5. bis 9. Mai 2027) sowie ein „Input mit guten Ideen, die Kirche verändern“.
Bei einer Enthaltung beschlossen wurde ferner ein Antrag an die Landessynode, die Evangelische Kirche im Rheinland möge an die Bundesregierung appellieren, dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beizutreten, zumindest aber wieder mit „Beobachter-Status“ an einer nächsten Atomwaffenverbotsvertrags-Konferenz teilnehmen. Für diesen Appell soll auch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) um Unterstützung gebeten werden.
BERATUNGEN UND BESCHLÜSSE ZUM WANDEL DER KIRCHE
Am Samstag bildeten Beratungen und Entscheidungen zum Prozess „Wandel der Kirche in Essen“ den Schwerpunkt. Zunächst referierte Skriba Silke Althaus den aktuellen Stand der Prozessphase II, in der es vor allem darum ging, verlässliche Strukturen der Zusammenarbeit in den sieben Gestaltungsräumen zu schaffen. Während eine ganze Reihe von Gemeinden innerhalb ihrer Gestaltungsräume bereits Absichtsbeschlüsse zu Fusionen gefasst hat, setzen andere Presbyterien auf unverbindlichere Formen der Kooperation. Erklärtes Ziel ist weiterhin, die Zahl der gemeindlichen Körperschaften mittelfristig deutlich zu reduzieren.
Nach einem Austausch in Kleingruppen und einem Fazit im Plenum leitete die Kreissynode die dritte Phase des Wandelprozesses ein, in der es nun zunächst um die Entwicklung einer Gebäudestrategie der Gestaltungsräume und des Kirchenkreises geht. Grundlage ist ein Beschluss der Landeskirche aus dem Jahr 2022, der besagt, dass alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche selbst bis 2027 entscheiden sollen, welche ihrer Gebäude sie langfristig für die eigene Arbeit benötigen, um diese dann bis zum Jahr 2035 treibhausgasneutral zu ertüchtigen.
Mit großer Einmütigkeit beschloss die Synode, noch innerhalb dieses Monats in allen Gestaltungsräumen „Arbeitsgemeinschaften Gebäude“ einzurichten, für eine geregelte Begleitung und Beratung durch eine dreiköpfige „Unterstützungsgruppe Gebäude“ zu sorgen und auf der Ebene des Kirchenreises eine „Fachgruppe Kirchen“ zu bilden.
Als weitere, konkrete Maßnahme wurde beschlossen, dass Investitionsplanungen von Kirchengemeinden ab einer Höhe von jährlich 25.000 Euro pro Gebäude in der jeweiligen „Arbeitsgemeinschaft Gebäude“ beraten und der Steuerungsgruppe des Gestaltungsraums mit einem Votum vorgelegt werden muss; dieses Votum fließt in die Beschlussfassung des Kreissynodalvorstandes ein. Auf der Kreissynode im Frühjahr 2027 sollen erste Ergebnisse der „Arbeitsgemeinschaften Gebäude“ der Gestaltungsräume und des Kirchenkreises sowie gute Beispiele aus Kirchengemeinden vorgestellt werden.
Einmütige Zustimmung fand am Ende auch ein Initiativantrag aus der Evangelischen Kirchengemeinde Altenessen-Karnap, die Leitung des Kirchenkreises Essen möge sich mit der Situation denkmalgeschützter Kirchen befassen und nach Kräften Initiativen fördern oder selbst begründen, die ihren Erhalt durch ein System der solidarischen Unterstützung innerhalb wie außerhalb der Landeskirche zum Ziel haben.
Mit einem Segenswort wurde die Kreissynode am frühen Nachmittag beendet.
STICHWORT: KREISSYNODE
Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Gemäß der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist sie für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig. Sie verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung.
Die Essener Kreissynode besteht aus rund 150 Delegierten, die für die Dauer von vier Jahren – immer bis zur nächsten Presbyteriumswahl – aus den 25 Kirchengemeinden sowie den Gemeindeübergreifenden Diensten, Referaten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden. Die Synode tritt zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammen. Zwischen diesen beiden Synoden wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises Essen, Marion Greve, inne.
